Kirchengemeinderat
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addremove Kirchenwahl aktuell
Neue Mehrheiten machen's spannend
Mehr als 400.000 der knapp 1,8 Millionen Wahlberechtigten haben sich am Sonntag, 1. Dezember, an der Neuwahl der Kirchengemeinderäte und der württembergischen Landessynode beteiligt. Trotz einer deutlich geänderten Zusammensetzung der Synode sieht Landesbischof Dr. h.c. Frank Otfried July Kontinuität: „Wir werden eine betende und eine gesellschaftlich engagierte Kirche sein und bleiben.“
Ganze Meldung auf www.elk-wue.de -
addremove Die Kirchenwahl in Württemberg
Die Kirchenwahl erklärt (Mit Klick auf das Vorschaubild wird das Video beim Anbieter YouTube abgespielt.)
Am 1. Dezember 2019 wählen die rund zwei Millionen wahlberechtigten Mitglieder der Evangelischen Landeskirche in Württemberg neue Kirchengemeinderäte sowie eine neue Landessynode.
Etwa 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte leiten die etwa 1.244 Kirchengemeinden der Landeskirche zusammen mit ihrer Pfarrerin bzw. ihrem Pfarrer. Und die 90 ebenfalls zu wählenden Landessynodalen bestimmen den Kurs der gesamten Kirche auf landeskirchlicher Ebene mit.
Wichtig, so der Landesbischof July, sei die Unterstützung durch eine breite Wahlbeteiligung: „Jede Wählerin und jeder Wähler unterstützt auf diese Weise unser Kernanliegen in der württembergischen Landeskirche: Dass die Verkündigung des Evangeliums von Jesus Christus in Wort und Tat auch in Zukunft die Menschen im Land erreicht, ihnen hilft, sie ermutigt, sie tröstet.“
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addremove Die Wahl in die Kirchengemeinderäte
Was ist der Kirchengemeinderat? (Mit Klick auf das Vorschaubild wird das Video beim Anbieter YouTube abgespielt.)
Am 1. Dezember 2019 werden in der Evangelischen Landeskirche in Württemberg über 10.000 Kirchengemeinderätinnen und Kirchengemeinderäte gewählt.
In den Gemeinden der württembergischen Landeskirche ruht die Verantwortung auf mehreren Schultern. Die Pfarrerin bzw. der Pfarrer leiten gemeinsam mit dem gewählten Kirchengemeinderat die Gemeinde. In jeder Gemeinde werden am 1. Advent zwischen vier und 18 Kirchengemeinderäte gewählt. Das Ergebnis der Wahl des Kirchengemeinderats in Ihrer Gemeinde erfahren Sie über Ihr Pfarramt.Mehr über die Aufgaben des Kirchengemeinderats auf www.kirchenwahl.de
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addremove Die Wahl der Landessynode
Was ist die Landessynode? (Mit Klick auf das Vorschaubild wird das Video beim Anbieter YouTube abgespielt.)
Am 1. Advent 2019 werden nicht nur die Kirchengemeinderäte, sondern auch die Mitglieder für die 16. Württembergische Landessynode gewählt.
Die Landessynode wird direkt von den Gemeindegliedern gewählt. Sie ist die gesetzgebende Versammlung der Kirchenleitung. Ihre Aufgaben ähneln denen von politischen Parlamenten.
Die Evangelische Landeskirche in Württemberg ist die einzige Gliedkirche der Evangelischen Kirche in Deutschland, in der die Mitglieder der Landessynode direkt von den Gemeindegliedern gewählt werden (Urwahl). Die Synodalen werden in Wahlkreisen für sechs Jahre gewählt.Wer kandidiert in Ihrem Wahlkreis für die Landessynode?
Finden Sie es mit Hilfe der Kandidierendendatenbank hier heraus. -
addremove Die Kirchenwahl in unserer Gemeinde
Wahl des Grötzinger Kirchengemeinderates am 1. Dezember
Fogende Kandidatinnen und Kandidaten wurden in den Kirchengemeinderat gewählt (Reihenfolge alphabetisch):
Annette Bauer
Robin Fuchs
Judith Heinz
Brigitte Landenberger
Johannes Lewedey
Gerhard Silomon
Melanie Speth
Martin Vorholzer
Dieter Wünsch
Herzlichen Glückwunsch!
Wir danken allen, die sich bereit erklärt haben, zu kandidieren.
Danke auch dem Ortswahlausschuss und den Wahlhelfern!
aktueller Kirchengemeinderat
Der Grötzinger Kirchengemeinderat besteht zur Zeit aus sieben gewählten Mitgliedern, den beiden Pfarrern und der Kirchenpflegerin. Bei der Wahl im Dezember möchten wir die Zahl der gewählten Mitglieder gerne auf neun erhöhen. Das entspricht dem Richtwert für eine Gemeinde unserer Größe.

Der Kirchengemeinderat auf Klausur 2014
Annette Bauer | |
Brigitte Burr | |
Rebecca Burr | |
Diana Fischer | Kirchenpflegerin |
Christina Hirt | geschäftsführende Pfarrerin |
Karsten Hirt | Pfarrer |
Brigitte Landenberger | Erste Vorsitzende |
Dieter Mast | |
Edeltrud Strobel | |
Martin Vorholzer |
Der Kirchengemeinderat und die Pfarrerin oder der Pfarrer leiten gemeinsam die Gemeinde. Diese Aufgabe ist geistliche Gemeindeleitung, die sich aus einer „Kultur des Miteinanders“ von gewähltem Kirchengemeinderat und Pfarrerin bzw. Pfarrer entwickelt. Das Gremium setzt gemeinsam Ziele, gestaltet gemeinsam Kommunikation, übt miteinander Kontrolle aus, erkennt und löst Konflikte in Gemeinschaft.
Die Mitglieder des Kirchengemeinderats tragen für viele Aufgaben der Gemeinde die Verantwortung:
- bei der örtlichen Gottesdienstordnung
- beim Opferplan
- in der Verwaltung des kirchlichen Haushalts und des Gemeindevermögens
- beim Bau und Erhaltung der Gebäude
- im Pfarrstellen-Besetzungsgremium
- bei Festen der Gemeinde
- bei der Organisation von Veranstaltungen für alle Altersstufen
- als Arbeitgeber für Voll- und Teilzeitkräfte der Gemeinde
- bei der Gewinnung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Daneben wird sich der Kirchengemeinderat mit der Frage beschäftigen, welche besonderen Schwerpunkte zu setzen und zu realisieren sind. Er wird sich auch um gemeinsame geistliche Erfahrungen bemühen sowie um eine gegenseitige Respektierung unterschiedlicher Ausprägungen von Frömmigkeit.